Finanzierungsbeispiel mit Eigenvermögen

Ergänzungsleistungen (EL) bieten in der Schweiz eine finanzielle Unterstützung für Personen, deren Renten und Vermögen nicht ausreichen, um die notwendigen Lebenshaltungskosten zu decken. Das Schonvermögen (Freibetrag) ist dabei ein wesentliches Element, das den Betroffenen ermöglicht, einen Teil ihres Vermögens zu behalten, ohne dass dies die EL beeinträchtigt.

Ausgangslage: Frau Müller, eine 85-jährige Rentnerin, muss aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit in ein Pflegeheim einziehen. Ihr monatliches Einkommen aus der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) und einer kleinen Pensionskasse beträgt CHF 3’000. Sie besitzt ein Vermögen von CHF 60’000. Die Kosten für das Altersheim belaufen sich auf CHF 6’000 monatlich, was die Unterkunft, Verpflegung und nicht-medizinische Betreuung umfasst.

Berechnung der Finanzierung:

  1. Eigenanteil Frau Müller:
    • Einkommen: CHF 3’000
    • Vermögensverzehr: jährlich werden 10% des Reinvermögens zum Einkommen dazu gerechnet (bis das Vermögen den Freibetrag von CHF 30‘000 erreicht)
    • Vermögensverzehr aktuell: 10% von CHF 60‘000 = CHF 500.00
    • Gesamtverfügbar von Frau Müller: CHF 3’500
  1. Beitrag der Krankenversicherung:
    • Die Krankenversicherung bezahlt nichts an Unterkunft, Verpflegung und Betreuung.
  1. Zu deckender Betrag für Unterkunft und Betreuung:
    • Kosten Altersheim: CHF 6’000
    • Abzüglich Eigenanteil: CHF -3’500
    • Bleibender Betrag: CHF 2’500
  1. Ergänzungsleistung:
    • Der Betrag von CHF 2‘500 pro Monat für die Heimkosten, zuzüglich Kosten für die obligatorische Krankenversicherung und der Betrag für persönliche Auslagen wie Kauf von Kleidern, Produkte für die Körperhygiene, Zeitungen, Steuern, usw. (dieser Betrag wird von den Kantonen festgelegt) wird durch Ergänzungsleistungen gedeckt.

Folgejahr: Im Folgejahr wird für die Berechnung der «geschrumpfte» Vermögensstand genommen.

Hinweis: Dieses Beispiel ist stark vereinfacht und dient lediglich der Veranschaulichung. Die genauen Zahlen können je nach Kanton, der finanziellen Situation der Person und den tatsächlichen Kosten des Pflegeheims variieren.

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